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	<title>Jurafernstudium-Blog &#187; FernUni Hagen</title>
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	<description>für Fernstudenten der Rechtswissenschaft und Interessierte</description>
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		<title>FernUniversität in Hagen erhebt vorerst keine Studienbeiträge</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Dec 2006 22:07:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dieter</dc:creator>
				<category><![CDATA[FernUni Hagen]]></category>
		<category><![CDATA[Studiengebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Bis einschließlich Sommersemester 2009 nur Materialbezugsgebühren
Ohne zusätzliche Studienbeiträge zahlen zu müssen können die Studierenden an der FernUniversität in Hagen bis einschließlich Sommersemester 2009 studieren. Das hat das Rektorat der Universität in Absprache mit den Dekanen in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Studierenden an der FernUniversität beteiligen sich in anderer Weise an den Studienkosten, indem sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Bis einschließlich Sommersemester 2009 nur Materialbezugsgebühren</h3>
<p>Ohne zusätzliche Studienbeiträge zahlen zu müssen können die Studierenden an der FernUniversität in Hagen bis einschließlich Sommersemester 2009 studieren. Das hat das Rektorat der Universität in Absprache mit den Dekanen in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Studierenden an der FernUniversität beteiligen sich in anderer Weise an den Studienkosten, indem sie wie bisher Materialbezugsgebühren von 20 Euro pro von ihnen belegter Semesterwochenstunde entrichten.</p>
<p>Mit den Materialbezugsgebühren bezahlen Studierende bereits seit mehr als 20 Jahren an der FernUniversität für ihre Studienmaterialien. Die Kosten dafür liegen pro Semester bei rund 220 bis 360 Euro (je nach Bachelor-Studiengang) für ein Vollzeitstudium. Teilzeitstudierende zahlen entsprechend weniger.</p>
<p>Seit dem Wintersemester 2006/07 eröffnet das nordrhein-westfälische Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie den Hochschulen des Landes die Möglichkeit, Studienbeiträge bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Semester zu erheben. Nahezu alle Hochschulen haben von dieser Möglichkeit bis heute Gebrauch gemacht.</p>
<p>Ein Beitragsmodell dieser Art ist für die Studierenden der FernUniversität nicht geeignet.</p>
<p>Deshalb hat die Universität die endgültige Entscheidung über Studienkosten jetzt mit einer klaren zeitlichen Perspektive zurück gestellt. Sie erarbeitet ein zukunftsorientiertes Konzept, mit dem die Studierenden in angemessener Weise an den Kosten des Studiums beteiligt werden können. Aber gleichzeitig sollen ihre Bedürfnisse nach hoher Flexibilität berücksichtigt werden. Das moderne Fernstudium bietet den zumeist berufstätigen Studierenden die Gelegenheit zu einer individuellen Planung ihres Studiums nach einem persönlich zur Verfügung stehenden Zeitkontingent. Sie möchten zudem schon bei Studienbeginn die Kosten ihres Studiums abschätzen können. Diese Bedürfnisse müssen in einem innovativen, FernUni-spezifischen Preiskonzept berücksichtigt werden. Die Hochschulleitung strebt an, im Dialog mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie die Entwicklung eines Beitragsmodells, seine rechtliche Einbindung sowie die unabdingbare Vorlaufzeit für die Umsetzung in der Universität bis zum Sommersemester 2009 abzuschließen.</p>
<p>Quelle: <a title="Pressemitteilung der FernUniversität Hagen vom 18.12.2006" href="http://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2006/12/18-ak-gebuehr.shtml">Pressemitteilung vom 18.12.2006</a> (Autorin: Susanne Bossemeyer)</p>
<p><strong>Meine Meinung dazu:</strong></p>
<p>Das ist für alle Fernstudenten und Interessenten an einem Fernstudium an der FernUni Hagen kurz- und mittelfristig eine gute Nachricht. Bis einschließlich SS 2009 besteht hiermit Klarheit beim Thema Studiengebühren. Es bleibt zu hoffen, dass die FernUni bei den ökonomischen Überlegungen für ihr künftiges Preiskonzept die nachfragereduzierende Wirkung von höheren Studienkosten hinreichend berücksichtigt.</p>
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		<title>FernUniversität geht ihren eigenen Weg: Vorerst keine Studienbeiträge</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Apr 2006 19:37:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dieter</dc:creator>
				<category><![CDATA[FernUni Hagen]]></category>
		<category><![CDATA[Studiengebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Fernstudium in Hagen bleibt auch kostenmäßig eine Studienalternative
Studienbeiträge für Neueinschreiber wird es an der FernUniversität in Hagen vorerst nicht geben. Der Senat der Universität schloss sich am Mittwochabend einstimmig einem entsprechenden Vorschlag des Rektorats an. Das Studium an der einzigen staatlichen deutschsprachigen Fernuniversität bleibt damit eine ebenso kostengünstige wie flexible Alternative zum Studium an einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="fetttext"><strong>Fernstudium in Hagen bleibt auch kostenmäßig eine Studienalternative</strong></p>
<p class="fliesstext">Studienbeiträge für Neueinschreiber wird es an der FernUniversität in Hagen vorerst nicht geben. Der Senat der Universität schloss sich am Mittwochabend einstimmig einem entsprechenden Vorschlag des Rektorats an. Das Studium an der einzigen staatlichen deutschsprachigen Fernuniversität bleibt damit eine ebenso kostengünstige wie flexible Alternative zum Studium an einer Präsenzuniversität. Ob die FernUniversität auf Dauer auf Studienbeiträge verzichten kann, wird erstmalig nach dem Start des Wintersemesters 2006/2007 überprüft.</p>
<p class="fliesstext">Das Wissenschaftsministerium Nordrhein-Westfalen hatte es den Hochschulen des Landes überlassen, ob sie für Neueinschreiberinnen und -einschreiber zum Wintersemester 2006/07 Studienbeiträge von bis zu 500 Euro pro Semester erheben werden. Ab dem Sommersemester 2007 können dann alle Studierenden zu Studienbeiträgen herangezogen werden. Verschiedene NRW-Hochschulen haben sich bereits für die Einführung von Studienbeiträgen entschieden.</p>
<p class="fliesstext">Wesentliches Kriterium für die anders lautende Entscheidung der FernUniversität ist, dass es für die Hochschule bei der Risikobewertung nicht wägbar ist, ob und gegebenen falls wie viel sie bei der Einführung von Studienbeiträgen tatsächlich erwirtschaften würde. Hintergrund ist, dass sich die FernUniversität zu 18 Prozent selber finanziert mit der Folge, dass die durch die Einführung von Studienbeiträgen möglicherweise zurück gehenden Studierendenzahlen zu Einnahmeverlusten an anderer Stelle führen würden. Einnahmen und Verluste müssen dann gegen einander gerechnet werden.</p>
<p class="fliesstext">Für die Bewertung des wirtschaftlichen Risikos ist darüber hinaus problematisch, dass das Gesetz durch weitere Rechtsverordnungen präzisiert werden soll, die allerdings noch nicht vorliegen. Noch kritisch zu hinterfragen ist beispielsweise die Bewertung von Befreiungstatbeständen sowie die Höhe des Beitrags der Universitäten zum Ausfallfonds zur Unterstützung von BAFöG-Empfängern. Die FernUniversität will deshalb zunächst analysieren, ob die Einführung der Studienbeiträge sich überhaupt für sie rechnet bevor weitere Entscheidungen getroffen werden. Das aktuelle Votum von Rektorat und Senat ist also nicht als endgültiges Nein zu Studienbeiträgen zu verstehen.</p>
<p class="fliesstext">Für die derzeit Studierenden ändert sich durch die Beschlusslage zunächst nichts.</p>
<p class="fliesstext">Das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz läuft erst zum 1. April 2007 aus. Betroffen von diesem Gesetz sind lediglich die Langzeit-, die Zweitstudierenden und ältere Studierende (ab dem 60. Lebensjahr), die bis zu dem Zeitpunkt nach wie vor zahlungspflichtig sind.</p>
<p class="fliesstext">Quelle: Pressemitteilung vom 06.04.2006 (Autorin: Susanne Bossemeyer)</p>
<p class="fliesstext"><strong>Meine Meinung dazu:</strong></p>
<p class="fliesstext">Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Zwar beabsichtigt die FernUni zu analysieren, ob sich die Einführung von Studiengebühren für sie überhaupt rechnet. Da aber die Studiengebühren für die Langzeit-, die Zweitstudierenden und ältere Studierende (ab dem 60. Lebensjahr) nur noch bis einschließlich WS 2006/07 eine rechtliche Grundlage haben, lastet hier schon ein finanzieller Druck auf der FernUni. Bleibt zu hoffen, dass sich Studiengebühren für die FernUni nicht rechnen, weil sonst zuviele Studenten ihr Studium dort abbrechen bzw. an eine andere Uni wechseln würden.</p>
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		<title>Für Wochenendseminar zu Modul 6 (Arbeitsvertragsrecht) angemeldet</title>
		<link>http://www.jurafernstudium.de/blog/2006/04/12/fuer-wochenendseminar-zu-modul-6-arbeitsvertragsrecht-angemeldet/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Apr 2006 21:51:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dieter</dc:creator>
				<category><![CDATA[FernUni Hagen]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Moment komme ich vor lauter Website nicht so wirklich gut mit den Einsendearbeiten voran. Aber immerhin habe ich mich schon mal für ein Wochenendseminar zu Modul 6 (Arbeitsvertragsrecht) vom 14. bis 16. Juli 2006 in Worphausen angemeldet. Dazu habe ich die 120 Euro für das Seminar an das Niels-Stensen-Haus überwiesen und Kontoauszug mit Anmeldeformular [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Moment komme ich vor lauter Website nicht so wirklich gut mit den Einsendearbeiten voran. Aber immerhin habe ich mich schon mal für ein Wochenendseminar zu Modul 6 (Arbeitsvertragsrecht) vom 14. bis 16. Juli 2006 in Worphausen angemeldet. Dazu habe ich die 120 Euro für das Seminar an das Niels-Stensen-Haus überwiesen und Kontoauszug mit Anmeldeformular an das Niels-Stensen-Haus gefaxt. Infos zu den Seminaren des SZ Bremen in Worphausen gibt es im Internet unter <span style="text-decoration: line-through;">http://lspace1.via-on-line.de/verbund/stermine.nsf/HB?openframeset</span> (nicht mehr verfügbar) und als pdf-Datei unter <span style="text-decoration: line-through;">http://www.weiterbildung.uni-bremen.de/fernstud/nielsbuchss06.pdf</span> (nicht mehr verfügbar).</p>
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		<title>BGB II-Klausur vom 30. März 2006 ist Einsendearbeit im SS 2006</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Apr 2006 04:14:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dieter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Klausur in BGB II (Modul 4) des BoL-Studiengangs vom 30. März 2006 wird im SS 2006 als Einsendearbeit 2 gestellt. Mitstudenten haben sie schon mit einer Lieferung der FernUni erhalten. Ich zwar noch nicht, aber aller Voraussicht nach wird dann auch meine nächste (zweite) Lieferung der FernUni für dieses Semester dann in Kürze bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Klausur in BGB II (Modul 4) des BoL-Studiengangs vom 30. März 2006 wird im SS 2006 als Einsendearbeit 2 gestellt. Mitstudenten haben sie schon mit einer Lieferung der FernUni erhalten. Ich zwar noch nicht, aber aller Voraussicht nach wird dann auch meine nächste (zweite) Lieferung der FernUni für dieses Semester dann in Kürze bei mir eingehen. Einsendeschluss für diese Einsendearbeit ist der 9. Mai 2006. Danach wird die FernUni auch die offizielle Musterlösung versenden.</p>
<p>Hoffentlich habe ich bis dahin schon mein Klausurergebnis, sonst werde ich durch die vorliegende Musterlösung noch nervös.</p>
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		<title>Studienkommentar Arbeitsrecht ist hilfreich für Arbeitsvertragsrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Apr 2006 22:08:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dieter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeitsvertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BoL]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der FernUni geht es insbesondere im BoL-Studiengang nach den juristischen Klausuren gleich mit dem Lernen für das nächste Semester weiter. Grund: Die BoL-Klausuren werden erst Ende März bzw. Ende September geschrieben, während in anderen Studiengängen häufig die Klausuren schon Anfang/Mitte März bzw. September stattfinden.
Da die Kurseinheiten und ersten Einsendearbeiten per Post bereits Ende März [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der FernUni geht es insbesondere im BoL-Studiengang nach den juristischen Klausuren gleich mit dem Lernen für das nächste Semester weiter. Grund: Die BoL-Klausuren werden erst Ende März bzw. Ende September geschrieben, während in anderen Studiengängen häufig die Klausuren schon Anfang/Mitte März bzw. September stattfinden.</p>
<p>Da die Kurseinheiten und ersten Einsendearbeiten per Post bereits Ende März bzw. September eintrudeln und die ersten Einsendearbeiten dann bereits gegen Ende April bzw. Oktober abzugeben sind, bleibt keine Zeit für eine Erholungspause nach den juristischen Klausuren.</p>
<p>So habe ich auch schon damit angefangen die erste Kurseinheit des Moduls 6 (Arbeitsvertragsrecht) zu lesen. Leider ist das Arbeitsrecht ziemlich verstreut und stark von Richterrecht (insbesondere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG)) geprägt.</p>
<p>Als hilfreich für das Nachschlagen der im Kurs genannten Gesetzestexte hat sich neben den <a title="dtv Arbeitsgesetze" href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423050063/qid=1144188353/sr=2-1/ref=sr_2_11_1/028-2322833-2325312">dtv Arbeitsgesetze</a> auch der <a title="Studienkommentar Arbeitsrecht von Christian Rolfs" href="http://www.amazon.de/gp/product/3406558763/ref=s9_simm_gw_s0_p14_t1?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&amp;pf_rd_s=center-1&amp;pf_rd_r=0FBAQ8E9H4YYTD08KF1Q&amp;pf_rd_t=101&amp;pf_rd_p=463375193&amp;pf_rd_i=301128">Studienkommentar Arbeitsrecht</a> erwiesen. Zwar sind nicht alle im Kurs genannten Paragraphen dort zu finden, aber diese Vorschriften sind dann wohl auch aller Voraussicht nach nicht klausurrelevant.</p>
<p>Gut, dass ich auch in Bus und Bahn lesen und lernen kann. So kann ich meine relativ lange Fahrt zur und von der Arbeit auf diese Weise sinnvoll nutzen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Literaturtipps für Schuldrecht im Modul 4 (BGB II)</title>
		<link>http://www.jurafernstudium.de/blog/2006/04/03/literaturtipps-fuer-schuldrecht-im-modul-4-bgb-ii/</link>
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		<pubDate>Sun, 02 Apr 2006 23:03:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dieter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Sollte ich die Klausur für Modul 4 noch einmal schreiben müssen, dann werde ich mich auf jeden Fall besser vorbereiten und nachfolgende Bücher des Verlags Dr. Rolf Schmidt bei der Kursbearbeitung und Klausurvorbereitung einsetzen. Sie sind zwar vom Niveau sehr anspruchsvoll, da für das erste Staatsexamen konzipiert und gedacht, aber dann will ich auch eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sollte ich die Klausur für Modul 4 noch einmal schreiben müssen, dann werde ich mich auf jeden Fall besser vorbereiten und nachfolgende Bücher des Verlags Dr. Rolf Schmidt bei der Kursbearbeitung und Klausurvorbereitung einsetzen. Sie sind zwar vom Niveau sehr anspruchsvoll, da für das erste Staatsexamen konzipiert und gedacht, aber dann will ich auch eine gute Note schreiben. Es handelt sich um Bücher, die ich auch noch in meine Literaturempfehlungen auf meiner Webseite aufnehmen will. Leseproben als pdf-Dateien gibt es auf den Verlagsseiten unter <a title="Homepage des Verlags Dr. Rolf Schmidt" href="http://www.verlag-rolf-schmidt.de/">http://www.verlag-rolf-schmidt.de/</a>.</p>
<ul>
<li><a title="Schuldrecht Allgemeiner Teil von Felix Hütte, Marlena Helbron" href="http://www.amazon.de/Schuldrecht-Allgemeiner-Teil-Felix-H%C3%BCtte/dp/3866510500/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;s=books&amp;qid=1252099426&amp;sr=1-1">Schuldrecht Allgemeiner Teil von Felix Hütte und Marlena Helbron</a></li>
<li><a title="Schuldrecht Besonderer Teil (Vertragliche Schuldverhältnisse) von Henning Wenzel" href="http://www.amazon.de/Schuldrecht-Besonderer-Teil-Vertragliche-Schuldverh%C3%A4ltnisse/dp/3866510349/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;s=books&amp;qid=1252099485&amp;sr=1-1">Schuldrecht Besonderer Teil I (Vertragliche Schuldverhältnisse) von Henning Wenzel</a></li>
<li><a title="Schuldrecht Besonderer Teil 2 (Gesetzliche Schuldverhältnisse) von Rolf Schmidt" href="http://www.amazon.de/Schuldrecht-Besonderer-Teil-Gesetzliche-Schuldverh%C3%A4ltnisse/dp/3866510632/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;s=books&amp;qid=1252099511&amp;sr=1-1">Schuldrecht Besonderer Teil 2 (Gesetzliche Schuldverhältnisse) von Rolf Schmidt</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGB II-Klausur war zwar fair, aber nicht mein Fall</title>
		<link>http://www.jurafernstudium.de/blog/2006/04/02/bgb-ii-klausur-war-zwar-fair-aber-nicht-mein-fall/</link>
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		<pubDate>Sat, 01 Apr 2006 23:44:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dieter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Habe am 30. März die BGB II-Klausur geschrieben. Hätte nach einer halben Stunde beinah schon aufgegeben, aber mich dann doch durchgekämpft. Wahrscheinlich hat es zum Bestehen gleichwohl nicht gereicht. Hatte einfach während des Semesters zuwenig gelernt und auch zuwenig freie Tage vor der Klausur gehabt, um das noch aufzuholen.
Diesmal stellte wieder der Lehrstuhl Prof. Wackerbarth [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Habe am 30. März die BGB II-Klausur geschrieben. Hätte nach einer halben Stunde beinah schon aufgegeben, aber mich dann doch durchgekämpft. Wahrscheinlich hat es zum Bestehen gleichwohl nicht gereicht. Hatte einfach während des Semesters zuwenig gelernt und auch zuwenig freie Tage vor der Klausur gehabt, um das noch aufzuholen.</p>
<p>Diesmal stellte wieder der Lehrstuhl Prof. Wackerbarth die Klausur. Mich richtig Zeit gekostet hat die Frage, ob ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt oder nicht. Habe mich zwar dann wohl richtig für keinen Verbrauchsgüterkauf entschieden, aber die Zeit fehlte mir dann. Habe mich nach der Klausur über mich selbst geärgert, weil ich wohl zwar richtig erkannt habe, dass eine Bringschuld vorliegt, aber die Konkretisierung der Gattungs- zur Stückschuld nicht erkannt habe. Damit habe ich die Unmöglichkeit &#8220;übersehen&#8221; und mein Lösungsweg &#8220;nur&#8221; über Annahmeverzug ist eindeutig falsch. Die Klausuraufgabe und eine Diskussion von Klausurteilnehmern gibt es unter <a title="Diskussion zur Klausur BGB II vom 30. März 2006" href="http://www.studienservice.de/showthread.php?t=12271">http://www.studienservice.de/showthread.php?t=12271</a>.</p>
<p>Wie auch immer, ich habe mir schwer vorgenommen künftig bereits während des Semesters mehr zu lernen und möglichst vor der Klausur bzw. den Klausuren mehr als nur fünf Tage Urlaub zu nehmen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Klausurvorbereitungsveranstaltung für BGB II in Leipzig war super!</title>
		<link>http://www.jurafernstudium.de/blog/2006/03/18/klausurvorbereitungsveranstaltung-fuer-bgb-ii-in-leipzig-war-super/</link>
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		<pubDate>Sat, 18 Mar 2006 13:00:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dieter</dc:creator>
				<category><![CDATA[FernUni Hagen]]></category>
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		<category><![CDATA[BGB II]]></category>
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		<category><![CDATA[Klausurvorbereitung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Investition in die Klausurvorbereitungsveranstaltung für BGB II (Modul 4) in Leipzig vom 10. bis zum 12. März 2006 war sowohl ihr Geld auch als den Urlaubstag mehr als wert. Herr Kreße vom Lehrstuhl Prof. Dr. Wackerbarth löste mit uns jede Menge Fälle. Wer nicht daran teilnehmen konnte, kann einen Teil der Fälle im BSCW [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Investition in die Klausurvorbereitungsveranstaltung für BGB II (Modul 4) in Leipzig vom 10. bis zum 12. März 2006 war sowohl ihr Geld auch als den Urlaubstag mehr als wert. Herr Kreße vom Lehrstuhl Prof. Dr. Wackerbarth löste mit uns jede Menge Fälle. Wer nicht daran teilnehmen konnte, kann einen Teil der Fälle im BSCW für Modul 4 unter <a title="Zugang zum BSCW der FernUni Hagen" href="http://bscw.fernuni-hagen.de/">http://bscw.fernuni-hagen.de/</a> finden, das von dem virtuellen Mentor, Herrn Holzhauer, betreut wird. Wer als Fernstudent das Modul 4 belegt hat und keinen Zugang zu dem BSCW hat, muss eine Mail an Herrn Vogeler (Mail: bernhard.vogeler at fernuni-hagen.de) schreiben, damit er den Zugang freigeschaltet bekommt. Es lohnt sich!<br />
Weitere, ebenfalls teilweise besprochene Fälle kann man als pdf-Datei von den  Internetseiten der FernUni Hagen herunterladen (<a title="pdf-Datei mit den Fällen für den Realplayer-Videostream" href="http://www.fernuni-hagen.de/ZFE/videostreaming/bru/200408/Fallrepetitorium%2055103.pdf">Fallrepetitorium.pdf</a>) und deren Besprechung in Livestreams mit dem Realplayer ansehen (<a title="Realplayer-Videostreams des Fallrepetitoriums" href="http://www.fernuni-hagen.de/ZFE/videostreaming/bru/200408/aufzeichnung.shtml">Livestreamaufzeichnungen</a>) ansehen. Wer noch nicht den kostenlosen Realplayer hat, kann ihn hier herunterladen: <a title="Realplayer-Downloadlink" href="http://germany.real.com/player/">http://germany.real.com/player/</a></p>
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		<title>Der Countdown für die Klausur zu BGB II (Modul 4) läuft!</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Mar 2006 10:27:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dieter</dc:creator>
				<category><![CDATA[FernUni Hagen]]></category>
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		<category><![CDATA[Klausur]]></category>

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		<description><![CDATA[Nur noch 7 Tage bis zur Kompaktveranstaltung in Leipzig und nur noch 28 Tage bis zur Klausur. Jetzt heißt es lernen, lernen, lernen.
Und um mich selbst zu motivieren werde ich hier regelmäßig über meine Lernfortschritte und hoffentlich nicht über irgendwelche Rückschläge berichten.
Neben den Kursunterlagen beabsichtige ich unter anderem das Hemmerskript Schuldrecht I (Leistungsstörungsrecht) mit zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nur noch 7 Tage bis zur Kompaktveranstaltung in Leipzig und nur noch 28 Tage bis zur Klausur. Jetzt heißt es lernen, lernen, lernen.</p>
<p>Und um mich selbst zu motivieren werde ich hier regelmäßig über meine Lernfortschritte und hoffentlich nicht über irgendwelche Rückschläge berichten.</p>
<p>Neben den Kursunterlagen beabsichtige ich unter anderem das Hemmerskript Schuldrecht I (Leistungsstörungsrecht) mit zur Klausurvorbereitung einzusetzen. Hier der Link dazu: <a title="Betrachte die Produktdetails bei Amazon.de" href="http://www.amazon.de/Schuldrecht-Karl-E-Hemmer/dp/389634692X/ref=sr_11_1?ie=UTF8&amp;qid=1252133822&amp;sr=11-1">Schuldrecht 1 Leistungsstörungsrecht</a></p>
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