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BGB II-Klausur war zwar fair, aber nicht mein Fall

Habe am 30. März die BGB II-Klausur geschrieben. Hätte nach einer halben Stunde beinah schon aufgegeben, aber mich dann doch durchgekämpft. Wahrscheinlich hat es zum Bestehen gleichwohl nicht gereicht. Hatte einfach während des Semesters zuwenig gelernt und auch zuwenig freie Tage vor der Klausur gehabt, um das noch aufzuholen.

Diesmal stellte wieder der Lehrstuhl Prof. Wackerbarth die Klausur. Mich richtig Zeit gekostet hat die Frage, ob ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt oder nicht. Habe mich zwar dann wohl richtig für keinen Verbrauchsgüterkauf entschieden, aber die Zeit fehlte mir dann. Habe mich nach der Klausur über mich selbst geärgert, weil ich wohl zwar richtig erkannt habe, dass eine Bringschuld vorliegt, aber die Konkretisierung der Gattungs- zur Stückschuld nicht erkannt habe. Damit habe ich die Unmöglichkeit “übersehen” und mein Lösungsweg “nur” über Annahmeverzug ist eindeutig falsch. Die Klausuraufgabe und eine Diskussion von Klausurteilnehmern gibt es unter http://www.studienservice.de/showthread.php?t=12271.

Wie auch immer, ich habe mir schwer vorgenommen künftig bereits während des Semesters mehr zu lernen und möglichst vor der Klausur bzw. den Klausuren mehr als nur fünf Tage Urlaub zu nehmen.

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