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| Mai 2012 | ||||||
Kurzkommentar
Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, dass der Bologna-Prozess nicht auf die Juristenausbildung übertragen werden soll. Damit wird es bis auf weiteres in Deutschland keine Bachelor- oder Masterjuristen geben, die Rechtsanwalt oder Richter werden können.
Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 (pdf-Datei, 191 Seiten, 637 KB) enthält auf der Seite 124 eine entsprechende Aussage.
Meine Meinung dazu: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Gleichwohl ist es bedauerlich, dass hier die Chance vertan wird, zeitnah die nicht mehr zeitgerechte Juristenausbildung zukunftsfähig zu reformieren. Dem Sinn und Zweck des
Bologna-Prozesses
wird der Koalitionsvertrag insoweit nicht gerecht.
Zur Person

Mein Name ist Dieter Welzel.
Ich studiere juristische Kurse im BoL-Studiengang der FernUni Hagen. Weitere Infos gibt es auch auf meiner Homepage
www.dieter-welzel.de
und Erfahrungsberichte zu meinem BoL-Studium in meinem Blog.
Berufsaussichten
Die Berufsaussichten für Absolventen eines deutschen BoL-oder LL.M.-Studienganges sind nach meiner Einschätzung ausgesprochen unsicher und schwer zu beurteilen bzw. zu prognostizieren.
Zum einem gibt es bisher kaum entsprechende Absolventen, so dass bisher keine statistisch zuverlässigen Erfahrungen vorliegen. Zum anderen konkurrieren mit ihnen um juristische Berufsfelder die hergebrachten Volljuristen, die das zweite Staatsexamen aufweisen, und dadurch die Befähigung zum Richteramt erworben haben sowie als Rechtsanwalt tätig werden dürfen. LL.B.- und LL.M-Absolventen von deutschen Studiengängen können dagegen aufgrund ihres Abschlusses weder Richter werden noch als Rechtsanwalt zugelassen werden. Diesbezüglich könnte es aber aufgrund des sog. Bologna-Prozesses noch zu Änderungen kommen (siehe auch den Artikel von Rechtsanwalt Konrad Redecker im Handelsblatt vom 26.10.2005
und den Artikel in der NJW Ausgabe 19/5 von Richter am AG Professor Dr. Peter Ries, Berlin)
.
Man will es nicht glauben, aber: Selbst die Rechtsberatung ist den LL.B.- und LL.M.-Absolventen nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht gestattet. Dieses Gesetz sollte durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Der entsprechende
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 13. April 2005
(Dateigröße 846 KB) sah aber nach meiner Ansicht keine nennenswerte Öffnung bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen sowie der Vertretungsbefugnis in gerichtlichen Verfahren vor. Der Gesetzentwurf ist durch die vorgezogene Bundestagswahl am 18.09.2005 hinfällig geworden. Am 22. August 2006 hat die neue Bundesregierung einen
Gesetzentwurf für das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
(Dateigröße 1.293 KB) beschlossen. Nach der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
soll das Gesetz bis Mitte 2007 beschlossen werden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten und darüber wird hier ggf. berichtet.
Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, dass der Bologna-Prozess nicht auf die Juristenausbildung übertragen werden soll. Damit wird es bis auf weiteres in Deutschland keine Bachelor- oder Masterjuristen geben, die Rechtsanwalt oder Richter werden können. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 (pdf-Datei, 191 Seiten, 637 KB) enthält auf der Seite 124 eine entsprechende Aussage.
Meine Meinung dazu:
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Gleichwohl ist es bedauerlich, dass hier die Chance vertan wird, zeitnah die nicht mehr zeitgerechte Juristenausbildung zukunftsfähig zu reformieren. Dem Sinn und Zweck des Bologna-Prozesses
wird der Koalitionsvertrag insoweit nicht gerecht.
Inwieweit Absolventen mit den Abschlüssen LL.B. und LL.M. in Deutschland bei Unternehmen und im öffentlichen Dienst akzeptiert und nachgefragt werden, wird sich noch zeigen müssen.
Aufgrund ähnlicher Studieninhalte dürften Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen auf dem Arbeitsmarkt mit Absolventen des LL.B.-Abschlusses an der FernUniversität Hagen um entsprechende Arbeitsplätze konkurrieren.
