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| Mai 2012 | ||||||
Kurzkommentar
Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, dass der Bologna-Prozess nicht auf die Juristenausbildung übertragen werden soll. Damit wird es bis auf weiteres in Deutschland keine Bachelor- oder Masterjuristen geben, die Rechtsanwalt oder Richter werden können.
Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 (pdf-Datei, 191 Seiten, 637 KB) enthält auf der Seite 124 eine entsprechende Aussage.
Meine Meinung dazu: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Gleichwohl ist es bedauerlich, dass hier die Chance vertan wird, zeitnah die nicht mehr zeitgerechte Juristenausbildung zukunftsfähig zu reformieren. Dem Sinn und Zweck des
Bologna-Prozesses
wird der Koalitionsvertrag insoweit nicht gerecht.
Zur Person

Mein Name ist Dieter Welzel.
Ich studiere juristische Kurse im BoL-Studiengang der FernUni Hagen. Weitere Infos gibt es auch auf meiner Homepage
www.dieter-welzel.de
und Erfahrungsberichte zu meinem BoL-Studium in meinem Blog.
Akkreditierung
Die Akkreditierung von Studiengängen dient der Qualitätssicherung. Nähere Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten des Akkreditierungsrates
. Dort gibt es auch eine Datenbank mit den akkreditierten Studiengängen
. Informationen zu den Studiengängen in Deutschland gibt es zudem unter Hochschulkompass.de
.
Hinweis:
Masterabschlüssen von Fachhochschulen eröffnen nur den Zugang für den höheren Dienst, wenn dies ausdrücklich in der Akkreditierung festgestellt wurde. Das ist für (potentielle) Bewerber des öffentlichen Dienstes besonders zu beachten. Andernfalls qualifiziert der Abschluss nämlich nur für den gehobenen Dienst (siehe auch Beschluss der Innenministerkonferenz vom 06.06.2002 und der Kultusministerkonferenz vom 24.05.2002:
Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschlüsse an Fachhochschulen"
). Die Datenbank mit den akkreditierten Studiengängen
ermöglicht auch die Suche nach akkreditierten Masterabschlüssen von Fachhochschulen, die den Zugang zum höheren Dienst eröffnen.
